Aktuelles

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Rechtsanwältin Alexandra Brodale

Verkehrsrecht

Amtsgericht Düsseldorf: Keine Ordnungswidrigkeit bei verkehrsgerechtem Verhalten des PKW-Fahrers bei kreuzendem Radweg bei Unfall mit Rollerfahrer


Hat ein PKW-Fahrer bei einem kreuzenden Radweg die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gewahrt, kann ein Bußgeldverfahren selbst dann einzustellen sein, wenn es unfallbedingt zu einer Körperverletzung des beteiligten Rollerfahrers kommt (Amtsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 30.10.2023, nichtamtlicher Leitsatz).


Diese Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf zeigt beispielhaft wie durch die Tätigkeit der Rechtsanwaltskanzlei Brodale ein verkehrsrechtliches Bußgeldverfahren zugunsten der Mandantschaft erfolgreich beendet werden konnte.

In derselben Angelegenheit konnte durch das engagierte, kompetente und zielführende Eingreifen der Rechtsanwaltskanzlei Brodale zudem erreicht werden, dass ein gegen die Mandantschaft im Vorfeld zum Bußgeldbescheid eingeleitetes Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gleichfalls zugunsten der Mandantschaft eingestellt wurde.


Rechtsanwältin Alexandra Brodale

Sozialrecht

Sozialgericht Düsseldorf: Tätigkeit einer Bilanzbuchhalterin für ein Steuerberatungsbüro als selbstständige Tätigkeit


Auch wenn eine Bilanzbuchhalterin zuvor als Angestellte für ein Steuerberatungsbüro tätig war, kann eine zwischenzeitlich erfolgte Änderung der vertraglichen und tatsächlichen Verhältnisse dazu führen, dass diese Tätigkeit nunmehr als selbstständige Tätigkeit zu werten ist (Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.07.2023 ‑ S 31 BA 116/21 ‑, nichtamtlicher Leitsatz; die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und zur Zeit beim Landesozialgericht Nordrhein-Westfalen anhängig).


Dieses Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf steht ebenfalls exemplarisch für die sehr erfolgreiche Tätigkeit der Rechtsanwalts-kanzlei Brodale ‑ hier im Bereich des Sozialversicherungsrechts:

An dieser Stelle konnte für die Mandantschaft ‑ entgegen der grundsätzlich anderslautenden Entscheidungen der Sozialversicherungsträger ‑ erreicht werden, dass die von ihr ausgeübte Tätigkeit vom Sozialgericht Düsseldorf nicht als Anstellungsverhältnis, sondern vielmehr - wie von der Mandantschaft angestrebt - als selbstständige Tätigkeit ausgeurteilt worden ist. Infolgedessen sind - wie von der Mandantschaft gewünscht - für den ausgeurteilten Zeitraum weder von ihr noch von ihrem Auftraggeber Beiträge zur Sozialversicherung wie Beiträge zur Rentenversicherung, Krankenversicherung, etc., als abhängig Beschäftigte zu leisten.


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